Alles was recht ist - Wann ist ein Mord ein Mord?

Wann ist ein Mord ein Mord? War die Ausgangsfrage, welche die Krimiclub Mitglieder gerne beantwortet haben wollten.

Alles was recht ist - Wann ist ein Mord ein Mord?

Am 17. Januar 2017 durften wir hierzu Professor Marcel Alexander Niggli, Rechtsprofessor für Strafrecht, Kriminologie und Rechtsphilosophie an der Universität Fribourg als Gast beim Krimiclub Steinhausen begrüssen. Unter dem Motto „Alles was Recht ist – Wann ist ein Mord ein Mord?“ referierte Professor Niggli äusserst eloquent und humorvoll während zwei Stunden über juristische und rechtsphilosophische Fragen, und man hätte wohl gerne noch länger zugehört.

Die Ausgangsfrage zu beantworten ist komplexer als man denkt. Für einen Mord muss jedenfalls Vorsatz und eine besondere Skrupellosigkeit gegeben sein. Details dazu fragen sie besser bei Herr Niggli nach.

Grundsätzlich sei die Schweiz ein friedliches Land. Und die Kriminalität sogar eher rückläufig. In eine Straftat verwickelt zu sein, sei daher immer eine Katastrophe und schon Strafe an sich. Dass man schneller darin verwickel ist als man denkt, erläutert Professor Niggli an einigen banalen Alltagssituationen, wie der Materialklau im Büro. Normale Bürger sind sich nicht gewohnt in die Maschinerie der Justiz zu geraten. Sollten Sie also jemals verhaftet werden, halten Sie einfach den Mund bis ihr Rechtsvertreter da ist. Was nicht in den Akten steht, kann auch nicht gegen Sie verwendet werden.

Angesprochen auf den Opferschutz äussert sich Professor Niggli überraschend. Eine Strafuntersuchung frage nicht primär nach Opfer und auch nicht Täter, sondern danach wie den verletzten Regeln der Gesellschaft Genüge getan werden kann. Opfer und Täter spielen darin nur bedingt eine Rolle. Er verweist dabei auf den Umkehrfall. Selbst wenn ein Opfer seinem Täter verzeihe, so läuft das Verfahren weiter und die entsprechende Strafe wird ausgesprochen und vollzogen. Es geht schlussendlich darum, die Regeln und das Recht im Land durchzusetzen und Verstösse dagegen zu sanktionieren.

Leid sei nicht das Mass. Leid wird zu individuell empfunden, als das man es gerecht aufwiegen könne. Man orientiert sich daher an den Grundrechten wie Recht auf Leben und persönliche Freiheit, Rechtsgleichheit und Willkürverbot, etc. Die gerechte Strafe gibt es jedoch nicht. Das Strafrecht sei immer nur ein unzulänglicher Versuch etwas auszugleichen, was man eigentlich nicht ausgleichen kann.

Beängstigend ist seine Antwort auf die Frage, ob davon ausgegangen werden kann, dass die Polizei von sich aus in verschiedene Richtung ermittle, verneint Niggli dies. Es sei eher unwahrscheinlich. Man will sich ja nicht noch mehr Arbeit machen. So ist man schnell auf einen Täter eingeschossen. Die Polizei arbeitet der Staatsanwaltschaft zu.

Der Täter stammt zu ca. 80% aus dem Umfeld des Opfers. Dass ein Mord raffiniert geplant und ausgeführt ist, komme bloss im Krimi vor. In über 90% der Fälle werden Tötungsdelikte im Affekt ausgeführt.

Tatsache ist jedoch, dass reiche Bürger weniger ins Gefängnis gehen als wenig begüterte. Auch der Intellekt spielt eine grosse Rolle. Einige Täter seien einfach schlicht dumm.

Am Ende appelliert Niggli zu mehr Mut. Viele Studenten seien vor lauter Regularien verängstigt. Dies führt zur Unselbständigkeit. Gerade als junger Mensch soll man seine Grenzen ausloten. Dabei soll man jedoch das 11. Gebot beachten: Lass dich nicht erwischen.

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